Wer kann sich versichern?

Die private Krankenversicherung ist in Deutschland - bis auf die gesetzliche Krankenversicherung - ein Weg, sich gegen Belastungen abzusichern, die wegen Krankheit, Unfall oder durch vorbeugende und diagnostische Gesundheitsmaßnahmen auftreten.

Die Versicherung läuft über privatrechtlich organisierte Versicherungsunternehmen. Im Jahr 2007 waren in Deutschland 8,5 Millionen Menschen privat krankenversichert.

Privat krankenversichern können sich Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Versicherungspflicht haben und solche, die verbeamtet, selbstständig oder freiberuflich tätig sind. Mit der Versicherungspflichtgrenze entscheidet sich der Arbeitnehmer, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Der Wert für 2010 liegt bei 49.950 Euro. Wer regelmäßig mit seinem Bruttoeinkommen über dieser Grenze liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Dafür muss die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden.

Studenten können sich privat versichern lassen; und zwar dann, wenn Sie sich beim Start Ihres Studiums von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Auch der Austritt aus der kostenlosen Familienversicherung ermöglicht Studenten, sich privat versichern zu lassen. Bis zum 30sten Lebensjahr bietet sowohl die private als auch die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten vergünstigte Tarife an.