Kinder in der privaten Krankenversicherung

Kinder können nicht immer bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben; denn wenn beide Elternteile ein eigenes Einkommen haben, der eine davon in einer privaten Krankenkasse ist und regelmäßig ein höheres Einkommen als der Ehegatte bezieht, werden Kinder privat mitversichert.


Dies gilt aber erst ab einer Einkommensgrenze von 4.012,50 Euro des Privatversicherten. Liegt das monatliche Einkommen darunter, so dürfen die Kinder weiterhin gesetzlich versichert bleiben; auch wenn der gesetzlich versicherte Ehepartner weniger verdient.

Ob Kinder künftig kostenfrei in der gesetzlichen Familienversicherung versichert sein können, ist daher einkommensabhängig. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Kinder gegen eine Gebühr weiterhin gesetzlich krankenversichert sein können, jedoch rechnet sich dies im Regelfall nicht. Kinder in bestimmtem Alter können außerdem ihre private Krankenkasse wählen, denn sie sind nicht an die private Krankenkasse der Eltern gebunden. Bei der privaten Krankenversicherung für Kinder gibt es bis zu einem Alter von 14 Jahren keinen Unterschied in Bezug auf den Beitrag, ob das Kind männlich oder weiblich ist. Da Kinder nicht bei einem Wechsel der privaten Krankenkasse ohne weiteres in eine Altersstufe rutschen, lohnt sich ein Wechsel gewissermaßen immer, z.B. wenn neue Tarife gültig werden.