Beitragshoehe

Damit man sich im Alter eine gute Lebensqualität ermöglichen kann, soll eine zusätzliche Vorsorge in Form von Beiträgen in Erwägung gezogen werden. Die Höhe der Beiträge im Alter für eine private Krankenversicherung hängt ab vom Alter der versicherten Person und der Laufzeit des Vertrages.

Daher soll eine Zusatzversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden. So kann man zu hohe Beiträge oder sogar Ausschlüsse übergehen. Weiterhin spielen sowohl Geschlecht als auch Gesundheitszustand eine große Rolle. Durch die neue Gesetzgebung fällt der Geschlechtsaspekt für diejenigen, die später zum Standardtarif wechseln werden, aus. Der gesundheitliche Aspekt bleibt allerdings unberührt, d.h. je schlechter der Gesundheitszustand ist, desto höhere Beiträge sind zu zahlen.

Laut Gesundheitsreform 2000 wird jede private Krankenversicherung bis zum 60sten Lebensjahr der versicherten Person verpflichtet, einen Beitragszuschlag in Höhe von 10% zu erheben. Ab einem Alter von 65 Jahren werden diese Zuschläge zur Finanzierung oder Milderung von anstehenden Beitragserhöhungen benutzt. Der Versicherungsnehmer kann dann zum Standardtarif wechseln, damit für ihn als Rentner keine zu hohen Kosten entstehen. Weiterhin besteht eine neue Chance für Beihilfeberechtigte in den Basistarif zu wechseln.